Ein leidiges Thema aller „Kreativen“, deren Agentur ein Gewerbebetrieb ist, ist die Künstlersozialkasse, kurz KSK genannt. Beauftragen Sie uns Ihnen einen redaktionellen Beitrag zu schreiben, einen PR-Artikel oder einen Videodreh zu erstellen, müssen Sie gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe für die von uns in Rechnung gestellten Leistungen abführen.

Der Haken daran ist: Weder Sie als Unternehmer noch wir haben was davon. Einzig und allein die Künstlersozialkasse und deren Versicherte haben einen Gewinn von der Maßnahme.

Es gibt jedoch einige Leistungen, die wir anbieten, deren Ausführung nichts Kreatives hat. Und genau hierfür fällt auch keine KSK an.

„Unkreative“ Leistungen sind:

  • Controlling: Alles, was unter der Rubrik Webstatistik und Web-Analytics fällt
  • Support: Alles, was eingerichtet und konfiguriert werden muss, z. B. ein Content-Management-System
  • Administration: Einrichten von Accounts für Facebook, Google oder das Hosting
  • Datenschutz und Impressum: Deren Inhalte basieren auf Gesetzen und Vorschriften

Hinweis: Der hier verfasste Inhalt beruht auf eigenen Recherchen. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung.