§1. Auftragsvergabe
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind kreative Arbeiten, Werke und Dienstleistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten von Thomas Noll.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen TN mit seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
1.3 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an TN gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom TN schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
§2. Urheber- und Nutzungsrecht, Abnahme
2.1 Alle Ergebnisse von TN, wie Ideen, Konzepte, Vorarbeiten etc. – ausgenommen wörtliche Textüberarbeitungen – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei TN, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
2.2 Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
2.3 Werden Aufträge nach deren Erteilung später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom Auftraggeber veranlasst, ist TN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber TN eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.
2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinaus gehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für ein externes Korrektorat oder Lektorat, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.
2.6 TN behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Es erfolgt jedoch immer ein Freigabe des Kunden.
2.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
§3. Gestaltungsfreiheit Eigentumsvorbehalt
3.1 Im Rahmen des Auftrags besteht, sofern nicht anders vereinbart, Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. TN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.2 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§4. Angebote, Vergütung, Fremdkosten
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von TN auf der Grundlage der in den Angeboten angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind gemäß § 19 UStG. steuerbefreit und sofort ohne Abzug zu zahlen.
4.2 Der Entwurf von Texten und Ideen und allen sonstigen Tätigkeiten, die TN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste von TN.
4.3 Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. TN verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
4.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann TN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.5 Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. externe Dienstleister, Lizenzen, Kopien, Versand, Reisen, Übernachtungen etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.