AGB von Thomas Noll (im weiteren TN genannt)

§1. Auftragsvergabe

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind kreative Arbeiten, Werke und Dienstleistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten von Thomas Noll.

1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen TN mit seinen Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

1.3 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an TN gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom TN schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§2. Urheber- und Nutzungsrecht, Abnahme

2.1 Alle Ergebnisse von TN, wie Ideen, Konzepte, Vorarbeiten etc. – ausgenommen wörtliche Textüberarbeitungen – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei TN, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

2.2 Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelnen. Die Nutzungsrechte gehen auch dann erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.

2.3 Werden Aufträge nach deren Erteilung später in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom Auftraggeber veranlasst, ist TN berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber TN eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

2.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinaus gehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für ein externes Korrektorat oder Lektorat, die nach bereits erteilter Freigabe anfallen.

2.6 TN behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber mit Nennung des Auftraggebers für die Eigenwerbung zu verwenden. Es erfolgt jedoch immer ein Freigabe des Kunden.

2.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§3. Gestaltungsfreiheit Eigentumsvorbehalt

3.1 Im Rahmen des Auftrags besteht, sofern nicht anders vereinbart, Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. TN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§4. Angebote, Vergütung, Fremdkosten

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von TN auf der Grundlage der in den Angeboten angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind gemäß § 19 UStG. steuerbefreit und sofort ohne Abzug zu zahlen.

4.2 Der Entwurf von Texten und Ideen und allen sonstigen Tätigkeiten, die TN für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste von TN.

4.3 Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. TN verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als 20% anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.

4.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann TN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.5 Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. externe Dienstleister, Lizenzen, Kopien, Versand, Reisen, Übernachtungen etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4.6 Soweit nicht anders vereinbart, werden die Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Rüst- und Vorbereitungsarbeiten von TN auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.

4.7 Sofern es erfordert notwendige Fremdleistungen in Auftrag zu geben, geschieht dies ausschließlich mit Zustimmung des Auftragsgebers auf Basis eines Angebotes, welches TN dem Auftraggeber zukommen lässt.

4.8 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§5. Treuebindung an den Auftraggeber

5.1 TN ist zur Geheimhaltung aller seiner bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.

§6. Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot

6.1 TN verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.

§7. Zahlungsweise

7.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

7.2 Große Aufträge, die von TN hohe finanzielle Vorleistungen erfordern (ab einem Volumen von 1.000,- EUR Auftragswert), sind folgendermaßen zu bezahlen: 25% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 75% nach Fertigstellung und Abnahme des Auftrags.

7.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen kann TN Verzugszinsen in Höhe von 10% verlangen. Mahngebühren werden pauschal mit jeweils 5% des Auftragswertes für die 2. und 3. Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.

§8. Haftung, Mitwirkung, Versand

8.1 TN haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. TN haftet insbesondere nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.

8.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.

8.3 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von TN. Er haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Arbeitsergebnisse und Ideen. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet TN nicht.

8.4 TN verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

8.5 Sofern TN notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen vom TN. Deshalb haftet er nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeit.

8.6 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber TN von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

8.7 Wird TN von Dritten aufgrund eines Textes, Idee und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber TN von der Haftung frei.

8.8 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand oder die Übergabe von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

§9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von TN.

9.2 Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Sitz von TN.

9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.