Cookie-Wahnsinn – Datenschützer und die Gesetzgebung überfordern KMUs mit ihren Websites
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Ahnungslosigkeit sowohl auf Kunden-, als auch auf Unternehmerseite erschweren das Betreiben eines einfachen Web-Auftritts

Was sind Cookies? Die Frage stellen sich zahlreiche Inhaber von kleinen und Kleinstunternehmen seid dem das EuGH im Oktober 2019 ein bedeutendes Urteil gesprochen hat. Ohne Einwilligung dürfen diese nicht mehr auf dem PC, Notebook oder Smartphone des Users gespeichert werden. Was zur Folge hat, dass im schlimmsten Fall die Website nicht mehr funktioniert, weil die Gesetzgebung völlig über das Ziel hinaus geschossen ist.

EuGH Luxembourg
Der Europäische Gerichtshof in Luxembourg

Die Europäische Union will den Nutzer „vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre" schützen

Dass die Gesetzgebung nicht gerade mit Sachverstand gesegnet ist, zeigt sich zum wiederholten Mal zum aktuellen Urteil bzgl. des Einsatzes von Cookies auf Websites. Nutzer müssen beim „Betreten einer Website“ einer Speicherung von Cookies aktiv zustimmen. Bereits mit Häkchen voreingestellte PopUps zur Genehmigung von Cookies dürfen nicht mehr sein. Die Nutzer müssen also selbst zu entscheiden, welche Cookies auf ihrem Endgerät geladen werden dürfen oder nicht.

Nach DSGVO nun der nächste Horror: Cookies

Für KMUs ist diese Urteil völlig an der Praxis vorbei gefällt, aber das interessiert die Gesetzgeber ja nicht. „Seht doch zu wie ihr fertig werdet mit dem Urteil. Wir müssen eben alle gleich behandeln, ob KMU oder Konzern“, würde ich sagen. Die ersten Datenschützer sind bereits aktiv geworden und verschicken seitenlange Empfehlungsschreiben an meine Kundschaft, was jetzt sofort zu tun sei. Diese sind damit jedoch völlig überfordert.

Viele Arten von Cookies: Wie soll man da den Überblick behalten?

Es gibt jede Menge Arten von Cookies. Bei KMU-Websites, die in erster Linie als Unternehmensvorstellung dienen, sind jedoch nur sogenannte Session-Cookies im Einsatz, die das Surfen auf der Website erleichtern. Wer von den KMUs wissen will, wie sich ihre Website entwickelt, nutzt meist Google-Analytics, was ebenfalls ein Cookie setzt. Social-Networks werden so gut wir gar nicht mehr in Website eingebunden, also fallen diese Cookies weg. Einzige Ausnahme: Eingebettete YouTube-Clips setzen ebenfalls Cookies.

Mit Kanonen auf Spatzen schießen

Jetzt wegen der benötigten Session-Cookies und den sowieso schon anonymisierten Google-Analytics-Daten so einen „gesetzlichen Aufstand“ zu machen, ist für die kleinen Unternehmen einfach unverhältnismäßig.

genervt (Foto: Gerd Altmann)

Cookies machen Werbeverfolgung erst möglich

Der allzu übertriebene Datenabgriff ist vor allem großen Websitebetreibern, nämlich Shops und Portalen zuzuschreiben. Hier wird getrackt und identifiziert was das Zeug hält. Zu merken ist das beispielsweise über das sogenannte ReTargeting. Sie suchen beispielsweise nach einem bestimmten Produkt und landen bei ihren Recherchen auf einem Shop. Tage später werden Sie auf allen möglichen Portalen von Werbung verfolgt, die das gesuchte Produkt Ihnen anbieten. Damit soll jetzt Schluss sein.

Kleinbetriebe targeten nicht

Ein Kleinbetrieb, der nicht gerade zu 100% ein Online-Anbieter ist, hat an so einem Targeting überhaupt kein Interesse. Seine Website soll informieren und den Interessenten es ermöglichen, mit ihm in Kontakt zu treten. Mehr nicht.

Große Shop-Plattformen und Affiliate-Anbieter haben es meiner Meinung nach mit ihrem Cookie-Einsatz übertrieben. Nicht zuletzt sind deshalb PopUp-Blocker entstanden, die nervige Werbung weitgehend verhindern. Ebenso hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Tools auf PC’s und Smartphones gezielt eingesetzt werden, um Cookies und anderer Datenmüll zu löschen. Damit wird ein Teil der Cookies für Werbetreibende wertlos.

Der Gesetzgeber ist viel zu spät dran

Den Riegel, den jetzt der Gesetzgeber dem Treiben vorgeschoben hat, kommt leider um Jahre zu spät. Denn Cookies gibt es seit dem über das Internet verkauft wird, also seit mehr als 20 Jahren. Für die Online-Werbeindustrie bedeutet die Freigabe der Cookies durch den Anwender das Aus für ihre bisherige Werbestrategie. Die Anbieter müssen sich neue, datenschutzkonforme Möglichkeiten einfallen lassen, den Kunden mit seinem Kaufinteresse zu erkennen.

User wissen weder was Cookies sind, noch was sie erlauben sollen

Dieses Problem haben Websites von KMU nicht. Doch sie müssen sich leider trotzdem um die Freigabe ihrer Cookies kümmern, denn der Gesetzgeber hat eine äußerst ungünstige Pauschalregelung getroffen. Dadurch, dass die Kleinbetriebe mit Online-Werbung und Tracking nichts zu tun haben, fällt es den Firmeninhabern schwer, die Thematik zu verstehen. Die potentiellen Kunden sind ebenfalls kaum im Bilde darüber, was sie für Cookies erlauben sollen und welche nicht. Was für ein Wahnsinn. Zwar wird in den Datenschutzerklärungen aufgelistet, was Cookies im Groben sind und was sie für eine Funktion haben, doch niemand liest sich diese Erklärungen durch.

Die Folge ist, das praktische Website-Funktionen bei Ablehnung der Cookies wahrscheinlich nicht funktionieren, was wiederum das Nutzererlebnis einschränkt. Die Folge: Aufseiten der Kunden wird der Spaß am Surfen verringert bzw. vermühsamt und aufseiten der Website-Betreiber gehen wichtige Informationen in der Webstatistik verloren und die Anzahl der Nutzer geht zurück. Also zurück in die digitale Steinzeit.

EU-Rechtsprechung
Die ePrivacy-Verordnung lässt weiter auf sich warten

Endgültige Rechtsprechung lässt auf sich warten

Da das Urteil zu den Cookie-Einstellungen vom EuGH getroffen wurde und die Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung noch aus steht, ist unklar, in wie weit sich das Urteil jetzt auf die Website-Betreiber auswirken wird. Deshalb sehe ich für KMU noch keinen Handlungsbedarf. Nicht jede Rechtsprechung, die ein Gericht urteilt, wird automatisch zum Quasi-Standard. Das wird gerne bei der Diskussion mit den Datenschützern vergessen. Diese drohen ja gerne mit Abmahnern, doch die haben ja die gleiche Rechtsunsicherheit. Also lassen sie es lieber, bevor der Schuss rechtlich nach hinten los geht.

Update: Ende November 2019 wurde berichtet, dass die Verhandlungen um die ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert sind. Also Rechtssicherheit wird es vorerst nicht geben.

Danke, ihr Politiker und Datenschützer, dass ihr den Kleinbetrieben und Vereinen so toll große Steine in den Weg legt. Ihr macht es uns Agenturen wirklich leichter damit! (Das ist Satire.)