Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Diese Unternehmen sind NICHT betroffen
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Für Kleinbetriebe und reine B2B-Unternehmen hat das Gesetz keine Auswirkung

Eine zugängliche Website ist mehr als nur ein Symbol für Inklusion – sie ist der Schlüssel, um alle potenziellen Kunden zu erreichen. Barrierefreiheit ermöglicht es jedem Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, Ihre Website problemlos zu nutzen. Wenn Unternehmen Barrierefreiheitsstandards nicht einhalten, riskieren sie unter Umständen nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern schließen auch wertvolle Kunden aus. Dies könnte in Zukunft für viele Privatunternehmen relevant werden. Doch ist das wirklich für jedes Unternehmen relevant? Nein! Näheres weiter unten.

Zähneknirschen bei manchen Firmeninhabern

Die Nachricht, dass Websites per Gesetz barrierefrei sein müssen, stößt nicht überall auf Zustimmung. Vor allem kleine Unternehmen sehen wieder eine Kostenbelastung auf sich zukommen. Zuletzt waren es Maßnahmen zum Datenschutz (DSGVO), die bei so manchen Firmenchef ein Stirnrunzeln beim Kosten/Nutzen-Verhältnis verursacht haben.

Beim Thema „Barrierefreiheit“ fehlt nicht selten ein echter Beweis, ob tatsächlich die Website dadurch alle bzw. mehr Kunden erreicht. Es gibt ja speziell für behinderte Menschen Tools, beispielsweise Screenreader-Software oder die Bordmittel im Betriebssystem von Windows, die Behinderte mit Seheinschränkungen unterstützen. Doch diese funktionieren nicht immer bei modernen Websites.

Mit technischen Hilfsmitteln können Sehbehinderte Websites bedienen
Mit technischen Hilfsmitteln können Sehbehinderte Websites bedienen

Warum sind Websites nicht schon immer barrierefrei?

Zunächst muss die Frage erlaubt sein, warum Websites nicht von vornherein barrierefrei sind, und zwar schon seit dem es das Internet gibt. Zunächst ist es dem technischen Fortschritt und dem mangelnden Bewusstsein geschuldet, dass es nicht gleich von Anfang an passende Lösungen gab. Durch das Internet mit seinen revolutionären Kommunikationsmöglichkeiten wuchs die Erkenntnis, dass Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie Einschränkungen der Sinnesorgane am Leben teilhaben können, wenn sie entsprechenden Zugang zum Word Wide Web bekommen.

Das Bewusstsein hierfür wurde unter anderem von Verbänden und Initiativen eingefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und bereits vor mehr als fünfzehn Jahren begonnen festzulegen, dass Websites der öffentlichen Verwaltung barrierefrei gestaltet sein müssen. In 2019 wurde ein europaweites Gesetz verabschiedet, das nun zur Mitte des Jahre 2025 greift.

Warum ist es bei manchen Firmen unbeliebt, ihre Website barrierefrei zu gestalten?

 

Es gibt mehrere Gründe, warum einige Unternehmen zögern, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Hier einige Beispiele:

  • Mangelndes Bewusstsein, Unkenntnis bzw. fehlende Priorität: Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der Barrierefreiheit bzw. deren Notwendigkeit. Es fehlt oft das Verständnis für die Größe der betroffenen Zielgruppe. Nicht wenige Betriebe haben von barrierefreier Website noch nie was gehört und sind nun mit dem BFSG konfrontiert. Es kann aber auch sein, dass sie aus Erfahrung keinen Anlass sehen, sich um die Barrierefreiheit ihrer Website zu kümmern. Barrierefreiheit ist eher „Nice-to-have“ statt als essenzieller Bestandteil der Unternehmenskommunikation.
  • Technische Herausforderungen an die Website und deren Kosten: Die Anpassung bestehender Websites kann technisch aufwendig sein, denn Designelemente oder Funktionen müssen möglicherweise grundlegend überarbeitet werden. Das hängt auch davon ab, wie alt die bestehende Website ist und ob die Agentur bereits aus Gründen der SEO für eine „natürliche“ Barrierefreiheit sorgt.
  • Personal, Ressourcen und Zeit: Mitarbeiter, die die Website pflegen, benötigen spezielle Kenntnisse, damit der veröffentlichte Content barrierefrei gelesen werden kann (z. B. Dokumentenstruktur, Bildbeschriftung etc.). Hierzu müssen sich Content-Manager Know-how aneignen und sich darüber im Klaren sein, dass die Website-Pflege aufwendiger ist.
  • Ästhetische Bedenken: Manche Unternehmen befürchten, dass barrierefreies Design weniger attraktiv sein könnte. Es besteht die Sorge, dass es die Markenidentität beeinträchtigt wird oder die Website nicht mehr so attraktiv ist.

Trotz dieser Herausforderungen gibt es zahlreiche Vorteile einer barrierefreien Website, wie eine größere Reichweite, verbesserte Benutzererfahrung für alle Nutzer und potenzielle rechtliche Vorteile.

Welche Unternehmen müssen sich nicht um Barrierefreiheit ihrer Website kümmern?

 

Auf der Website der Aktion Mensch ist zu lesen, Zitat:

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro.

Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden.

Zitat Ende.

Warum ist es trotzdem nützlich, die Firmen-Website eines Kleinbetriebs barrierefrei zu gestalten, obwohl es nicht notwendig wäre?

 

Es ist vor allem aus suchmaschinentechnischer Sicht von Vorteil, eine Website barrierefrei zu gestalten. Denn diese Websites bieten eine bessere Nutzererfahrung. Das heißt, sie sind einfacher zu bedienen, sind informativer und besser strukturiert. Das gilt vor allem für Menschen, die weniger digitalisiert sind bzw. kaum Erfahrung im Umgang mit dem Internet haben.

Darüber hinaus vergrößern Sie nicht nur Ihre Reichweite in Bezug auf Menschen mit Einschränkungen ihrer Sinnesorgane, sondern vor allem Ihr Ranking in der Suchmaschine Google und anderen Suchmaschinen.

Weitere Gründe, die für Barrierefreiheit sprechen:

  • Zukunftssicherheit: Mit einer barrierefreien Website ist man für zukünftige gesetzliche Anforderungen bereits gerüstet.
  • Soziale Verantwortung: Es zeigt, dass Betriebe inklusiv denken und sich um alle potenziellen Kunden kümmern.
  • Wettbewerbsvorteil: In einem Markt, wo nicht alle Websites barrierefrei sind, kann dies ein Alleinstellungsmerkmal sein.

Auf der Website der Bundesstelle Barrierefreiheit werden alle Fragen rund um das Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beantwortet.

Wenn für Ihr Unternehmen die Kriterien zutreffen, dann denken Sie daran, Anfang 2025 Ihre Website anzupassen. Falls Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie mich.  

Merke:

Erfüllen Sie diese Kriterien, müssen Sie nichts an Ihrer Website in Bezug auf Barrierefreiheit ändern:

  • Reines B2B-Unternehmen
  • Ihr Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter, bzw.
  • Ihr Umsatz beträgt nicht mehr wie 2 Millionen Euro pro Jahr