Streitschlichtungsverfahren: Hinweispflicht für alle Unternehmen ab dem 1. Februar 2017

Wer nicht informiert, bekommt möglicherweise eine Abmahnung zugestellt

Die Europäische Union hat wieder mal ein überflüssiges Gesetz auf den Weg gebracht, bei dem Unternehmen verpflichtet sind, auf eine alternative Streitbeilegung hinzuweisen. Im Kern sollen Kunden informiert werden, dass es im Streifall nicht nur den gerichtlichen Weg gibt, sondern auch die Möglichkeit der Schlichtung. Na toll, dass ist ja auch so wichtig und vorteilhaft für alle Beteiligten. Von Vorteil ist es nur für eine Zielgruppe: Anwälte, die den Hinweis im Impressum oder in den AGB nicht finden.

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