Infos zur KSK

Auf dem Blog LAW Vodcast von der Kanzlei Dr. Bahr können Sie sich ein leicht verständliches Video zum Thema KSK anschauen. Es erklärt, wer wann was zu zahlen hat und wer nicht.
Öffnet externen Link in neuem FensterHier kommen Sie zum Videobeitrag.

Gegner der KSK kommen auf dieser Website zu Wort: Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.kskontra.de

Sie befinden sich hier: Über mich Künstlersozialkasse  | Drucken Druckversion | Schriftgröße:  

Ich bin ein "Kreativer"

Die KSK holt sich einfach was sie will

Ein leidiges Thema aller "Kreativen", deren Agentur ein Gewerbebetrieb ist, ist die Öffnet externen Link in neuem FensterKünstlersozialkasse, kurz KSK genannt. Beauftragen Sie mich für Sie einen Öffnet externen Link in neuem Fensterredaktionellen Beitrag zu schreiben, einen Öffnet externen Link in neuem FensterPR-Artikel oder einen Videodreh, müssen Sie gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Künstlersozialabgabe für die von mir in Rechnung gestellten Leistungen abführen.

Der Haken daran ist: Weder Sie als Unternehmer noch ich haben was davon. Einzig und allein die Künstlersozialkasse und deren Versicherte haben einen Gewinn von der Maßnahme. Es gibt jedoch einige Leistungen, die ich anbiete, deren Ausführung nichts Kreatives haben. Und genau hierfür fällt auch keine KSK an. Diese Leistungen sind:

Controlling: Alles, was unter der Rubrik Webstatistik und Web-Analytics fällt
Support: Alles, was eingerichtet und konfiguriert werden muss, z. B. ein Content
    Management System oder eine Blogsoftware
 
Hinweis: Der hier verfasste Inhalt beruht auf eigenen Recherchen. Für die Richtigkeit übernehmen ich keine Haftung.